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LAG Hamm, 06.02.2009 - 13 TaBV 138/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Betriebsrat; Auflösung; Ausschluss; Betriebsratsmitglied; grobe Pflichtverletzung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 23 Abs. 1 Satz 1 BetrVG
Betriebsrat; Auflösung; Ausschluss; Betriebsratsmitglied; grobe Pflichtverletzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auflösungsantrag eines Arbeitgebers wegen groben Pflichtverletzungen des Betriebsrats; Schikanevorwurf der Verfahrensbevollmächtigten gegenüber Arbeitgeber
- Judicialis
BetrVG § 23 Abs. 1 Satz 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 23 Abs. 1 Satz 1
Unbegründeter Auflösungsantrag der Arbeitgeberin wegen groben Pflichtverletzungen des Betriebsrats; Schikanevorwurf der Verfahrensbevollmächtigten gegenüber Arbeitgeberin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 04.07.2008 - 4 BV 35/08
- LAG Hamm, 06.02.2009 - 13 TaBV 138/08
- BAG - 7 ABN 44/09 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2010 - 4 Ta 68/10
Gegenstandswert, Wertfestsetzung, Beschlussverfahren, Einigungsstelle, …
Orientiere man sich dabei an § 9 BetrVG in Anlehnung an die Beschlüsse des LAG Hamm (10 TaBV 72/05 und 13 TaBV 138/08), so ergebe sich ein Wert von 20.000,-- EUR für die Anträge zu 1. und 5. Die Anträge zu 3. und 4. seien nichtvermögensrechtlicher Natur und jeweils mit 4.000,-- EUR zu bewerten.